Über die Kanzlei

Franz Schaible

Rechtsanwalt

Historie

1977
Zulassung zur Anwaltschaft
1982

Zulassung zum Oberlandesgericht

1995

selbständige Berufsausübung in kollegialer Bürogemeinschaft mit weiteren Rechtsanwälten mit ihren jeweiligen Schwerpunkten europäisches Inkasso, Wohnungseigentums- und Mietrecht, Erbrecht und Medizinrecht

Tätigkeitsbereiche

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Versicherungsrecht

 
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Leistungsfall aus Lebens-, privater Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung, ebenso aus Versicherungen für Industrie und Gewerbe

  • aufgrund langjähriger Tätigkeit bei einem der größten Versicherer genuine Vertrautheit mit diesem Rechtsgebiet

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Kauf- und Werkvertragsrecht

 
  • Vertragsgestaltung

  • Forderungsbeitreibung

  • Durchsetzung berechtigter bzw. Abwehr unberechtigter Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche, im privaten wie im gewerblichen Bereich

  • Bei Streitigkeiten aus Kauf- und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen übernimmt der Verkehrs-Rechtsschutzversicherer nach Maßgabe seiner Bedingungen im privaten Bereich auch die Kosten vorprozessualer Sachverständigengutachten

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Arbeitsrecht

  • Beachten Sie bitte, dass das Gesetz in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen bis einschließlich der 1. Instanz keinen Kostenerstattungsanspruch vorsieht, auch nicht im Falle des Obsiegens.
    Sie haben deshalb die Kosten meiner Inanspruchnahme auch dann selbst zu tragen, wenn Sie Recht bekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie jedoch für den Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Verfahrenskostenhilfe.
    Hilfreich ist natürlich in jedem Fall eine das Arbeitsrecht umfassende Rechtsschutzversicherung.

  • Um Ihre Rechte zu wahren, beachten Sie ebenso, dass nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung eine hiergegen gerichtete Klage innerhalb dreier Wochen erhoben werden muss. Nur unter engen Voraussetzungen kann das Versäumen dieser Frist geheilt werden.

  • Unsere Rechtsordnung kennt ein Kündigungsschutzgesetz, kein wie immer geartetes „Abfindungsgesetz“. Gleichwohl wird die Mehrzahl der Kündigungsschutzprozesse einvernehmlich beendet, indem sich die Beteiligten aus wirtschaftlichen Gründen zur raschen  Beendigung des Rechtsstreits auf einen Beendigungszeitpunkt gegen Zahlung einer sozialen Abfindung verständigen. Hier ist das Verhandlungsgeschick Ihres kompetenten anwaltlichen Vertreters, der Chancen und Risiken abzuwägen weiß, besonders gefordert.

  • Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, um Ihren Arbeitsplatz kämpfen wollen oder müssen, ist genauestens zu prüfen, ob die tatsächlichen – oder auch nur angeblichen – Gründe eine Kündigung sozial rechtfertigen können, ebenso auch, ob die formalen Voraussetzungen der Kündigung gewahrt wurden. Nicht selten ergeben sich hier erfolgversprechende Ansatzpunkte.

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